KI-Bilder kennzeichnen: musst du das jetzt überall?
Seit August 2026 gelten in der EU Transparenzpflichten für Inhalte, die mit KI erzeugt wurden. Seitdem taucht dieselbe Frage in fast jedem Gespräch auf: Muss ich jetzt alle KI-Bilder kennzeichnen? Jeden Text? Die kurze Antwort lautet nein — die längere hängt davon ab, was auf dem Bild zu sehen ist.
Kurz gesagt
- Es kommt darauf an, ob etwas für echt gehalten wird.
- Stilisierte Grafiken sind meist nicht betroffen.
- Der Rahmen wird gerade erst konkretisiert.
Inhalt
Stand: September 2026. Ich bin Designerin, keine Juristin — dieser Beitrag ordnet ein, er ersetzt keine Rechtsberatung. Und er nennt bewusst keine Handlungsanweisung, weil die Leitlinien dazu noch im Entwurf sind und sich der Fristenplan im Sommer 2026 bereits einmal verschoben hat.
Was überhaupt geregelt ist
Grundlage ist die KI-Verordnung der EU, genauer ihr Artikel 50. Und der regelt Transparenz, nicht Erlaubnis: Niemand verbietet dir, mit KI zu arbeiten. Es geht allein darum, dass Menschen erkennen können, wenn sie etwas vor sich haben, das eine Maschine erzeugt hat.
Der Artikel unterscheidet vier Situationen: den direkten Austausch mit einem KI-System, erzeugte Bild-, Ton-, Video- und Textinhalte, sogenannte Deepfakes und veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Für Selbstständige mit Website und Social Media sind vor allem die mittleren beiden relevant — etwa dann, wenn du dir eine Website mit KI erstellen lässt und die Seite mit erzeugten Bildern füllst.
Anwendbar sind diese Pflichten seit dem 2. August 2026. Für Systeme, die vorher schon auf dem Markt waren, wurde ein Teil davon auf Dezember 2026 verschoben. Dass ein Fristenplan nachträglich geändert wird, ist ungewöhnlich — und ein guter Hinweis darauf, wie jung dieses Feld ist.
KI-Bilder kennzeichnen: wann es wirklich nötig ist
Ob du KI-Bilder kennzeichnen musst, entscheidet ein einziger Begriff: Deepfake. Er ist weiter gefasst, als der Alltagsgebrauch vermuten lässt. Gemeint sind erzeugte oder veränderte Bilder, Ton- und Videoaufnahmen, die vorhandenen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und den Eindruck erwecken, echt zu sein.
Eher kennzeichnen
Fotorealistische Szenen mit Menschen, erkennbaren Orten oder Ereignissen. Ein „Team-Foto“, das nie stattgefunden hat. Eine Stimme, die nach jemandem klingt.
In der Regel nicht
Stilisierte Illustrationen, abstrakte Muster, Symbole und Logos aus dem Werkzeug. Niemand hält sie für eine Aufnahme — genau darauf kommt es an.
Der Graubereich
Bearbeitungen. Wo Retusche aufhört und wesentliche Veränderung beginnt, ist der Punkt, an dem sich die Leitlinien gerade abarbeiten.
Die Frage ist nicht, ob KI im Spiel war. Sie lautet: Könnte jemand das hier für echt halten?
Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken ist die Pflicht abgeschwächt: Der Hinweis soll das Werk nicht beeinträchtigen. Ein Film mit erzeugten Effekten braucht also keine Warntafel über dem Bild.
Gut zu wissen
Ein Hinweis, der nur in den AGB, im Impressum oder tief in einem Menü steht, gilt ausdrücklich nicht als Kennzeichnung. Gemeint ist ein Hinweis am Inhalt selbst, erkennbar in dem Moment, in dem jemand ihn sieht.
Und bei Texten?
Bei Text ist der Kreis enger gezogen. Die Offenlegungspflicht zielt auf veröffentlichte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen — Nachrichtliches, Politisches, gesellschaftlich Relevantes.
Und sie entfällt, wenn ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung dafür trägt. Für die meisten Selbstständigen ist das der praktische Normalfall: Du lässt dir etwas vorschlagen, schreibst es um, verantwortest es. Ein Ratgeber wie der zum Ablaufplan für den Hochzeitstag ist ohnehin keine Angelegenheit von öffentlichem Interesse im Sinne der Verordnung.
Das ist übrigens die Stelle, an der die Regel und gute Arbeit zusammenfallen. Wer einen Text vor der Veröffentlichung ohnehin liest, prüft und in die eigene Sprache bringt, hat die Ausnahme nicht nur formal erfüllt, sondern auch den besseren Text.
Wer gemeint ist: Anbieter oder du
Ein Missverständnis begegnet mir dabei immer wieder, deshalb lohnt die Unterscheidung. Die Verordnung nimmt zwei Rollen in die Pflicht, und sie meinen Verschiedenes. Wer KI-Bilder kennzeichnen muss, hängt genau daran.
Anbieter sind die, die das KI-System bereitstellen. Sie müssen erzeugte Inhalte maschinenlesbar markieren — über Wasserzeichen, Metadaten oder vergleichbare Verfahren. Das passiert im Hintergrund und ist nicht deine Baustelle.
Betreiber sind die, die solche Inhalte einsetzen und veröffentlichen — also du, wenn du ein erzeugtes Bild auf deine Website stellst. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Anbieter seine technische Markierung gesetzt hat. Sie trifft dich aber nur in den Fällen, um die es oben ging.
Wo die Risiken liegen
Das Bußgeld ist für kleine Betriebe übrigens nicht das größte Risiko. Die anderen drei treffen dich deutlich früher.
Bußgeld
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Gedacht ist das für andere Größenordnungen.
Wettbewerb
Ein Bild, das ein Ergebnis oder eine Referenz vortäuscht, ist unabhängig von der KI-Verordnung ein Problem. Irreführende Werbung war schon vorher angreifbar.
Rechte Dritter
Gesichter, Stimmen, fremde Werke, geschützte Zeichen. Die Transparenzfrage ist hier nur die halbe Miete — Persönlichkeits- und Urheberrecht gelten unverändert weiter.
Vertrauen
Das teuerste Risiko steht in keinem Gesetz. Wer merkt, dass ein Foto nicht echt war, überträgt den Zweifel auf alles andere auf der Seite — auf Referenzen, Preise, Versprechen.
Dazu kommen die Regeln der Plattformen. Soziale Netzwerke markieren erzeugte Inhalte inzwischen teilweise selbst und verlangen eigene Angaben beim Hochladen. Diese Vorgaben sind unabhängig von der Gesetzeslage und können sich schneller ändern.
Wo der aktuelle Stand steht
Wann und wie du KI-Bilder kennzeichnen musst, wird sich in den nächsten Monaten weiter schärfen. Deshalb ist der Verweis auf die Quelle mehr wert als jede Zusammenfassung — diese beiden bleiben auch dann richtig, wenn sich die Auslegung ändert:
- Artikel 50 im AI Act Service Desk der EU-Kommission — der Gesetzestext mit Erläuterungen, auf Deutsch
- Die KI-Verordnung auf EUR-Lex — amtliche Fassung, immer im aktuellen Stand
Offen ist derzeit vor allem die Auslegung. Die Kommission hat einen Entwurf für Leitlinien vorgelegt und arbeitet an einem Verhaltenskodex für die Kennzeichnung erzeugter Inhalte. Beides soll die Begriffe fassbarer machen, die im Gesetzestext bewusst weit formuliert sind. Bis dahin gilt: Wer sich unsicher ist, fragt jemanden, der das beurteilen darf.
Was du ohne Juristin tun kannst
Drei Gewohnheiten nehmen dem Thema den Schrecken — und keine davon ist juristisch.
Notiere, wo KI im Spiel war. Eine Spalte in der Bilderliste reicht. Wenn sich die Regeln ändern, weißt du, welche Inhalte du dir ansehen musst — statt die ganze Website durchzugehen.
Im Zweifel hinschreiben. Ein knapper Hinweis in der Bildunterschrift kostet nichts und wirkt souverän, nicht entschuldigend. Wer freiwillig KI-Bilder kennzeichnet, wirkt selten unprofessionell — eher umgekehrt.
Keine erfundenen Belege. Kein Foto eines Ergebnisses, das es nicht gab, kein Gesicht, das niemandem gehört, keine Räume, in denen du nie warst. Das ist die Linie, hinter der es unabhängig von jeder Verordnung unangenehm wird.
Gut zu wissen
Für Bilder von Menschen gilt ohnehin schon lange: Fotos echter Personen brauchen deren Einverständnis. Erzeugte Gesichter umgehen dieses Problem nicht, sie verlagern es nur — auf die Frage, wem das Gesicht ähnlich sieht.
Unsicher, was auf deiner Seite steht?
Ich sehe mir an, welche Bilder, Schriften und Dienste auf deiner Website eingebunden sind, und halte fest, was wo herkommt. Diese Bestandsaufnahme ist technisch, nicht juristisch — aber sie ist die Grundlage, auf der sich alle weiteren Fragen überhaupt beantworten lassen.










